Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmendaten: AGRIS AgrarInformations-Systeme GmbH, Pommersdorf 11, A-3820 Raabs
T.: +43 2846 620
F.: +43 2846 620 19
E: office@agris.at
H: www.agris.at
Firmenbuch Landesgericht Krems FN144.577p
UID-Nr.: ATU40883406
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich

1 ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind die rechtliche Grundlage für Verträge und sämtliche Geschäfte der prot. Firma AGRIS GmbH, deren Daten obenstehend angeführt worden sind, im Folgenden AGRIS genannt, betreffend die von ihr vertriebenen Produkte insbesondere im Bereich der Mess- und Wiegetechnik, der Videotechnik, der Agrarsoftware sowie auch der Ausführung von Arbeitsaufträgen und Dienstleistungen. Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Vertragspartner von AGRIS (Besteller, Käufer, im Folgenden Kunde genannt) anerkennt durch seine Auftragserteilung, dass diese AGB Vertragsinhalt sind. Sollte der Kunde eigene Bedingungen haben, dann werden diese nicht Vertragsinhalt. Die vorliegenden AGB der AGRIS sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten primär soferne nicht zwingendes Gesetzesrecht im Einzelfall vorgehen sollte.

1.1 UMFANG UND ANNAHME DES VERTRAGES

Bestellungen bedürfen der schriftlichen Annahme seitens des Verkäufers. Die Annahme bleibt dem Verkäufer frei. Bestellungen werden nach Maßgabe und Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung, bei Aufträgen unter € 1.000 - durch Zugang des Lieferscheines an den BesteIler/Käufer, verbindlich. EDV-mäßig erstellte Auftragsbestätigungen bedürfen keiner Unterschrift. Die Zusendung von Preislisten und Katalogen stellt kein Angebot dar und verpflichtet nicht, den Empfänger zu den Preisen und Konditionen aus den Preislisten zu beliefern. Technische Angaben (Maße, Gewichte, Leistungen etc.) sowie Abbildungen sind nur als annähernd anzusehen. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

2 LIEFERFRIST

2.1. AGRIS bemüht sich um kurze Lieferzeiten, ist jedoch von dritten Personen, insbesondere Lieferanten, abhängig sowie von sonstigen Umständen, auf die AGRIS keinen Einfluss hat wie etwa Transportschwierigkeiten. Allenfalls angegebene Liefertermine sind daher unverbindlich und dienen als Richtwerte.

2.2. Der Kunde kann daher bei Überschreiten von angeführten Lieferterminen und Lieferfristen keine Forderungen gegenüber AGRIS ableiten.

2.3. AGRIS ist gegenüber dem Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn AGRIS ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, die bestellte Ware oder Dienstleistung innerhalb angemessener Frist zu liefern. AGRIS hat in diesem Falle den Rücktritt dem Besteller unverzüglich auf elektronischem Wege oder jedenfalls schriftlich mitzuteilen.

3 VERSAND- UND GEFAHRENÜBERGANG

3.1. Die Ware wird dem Kunden auf seine Gefahr übersendet. Bis zum Erhalt der Ware trägt daher der Kunde die Gefahr des Unterganges sowie der Verschlechterung der Ware, dies auch ungeachtet des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes nach Punkt 7. dieser AGB. Soferne der Kunde die Ware nicht ausreichend versichert hat, kann AGRIS die zu liefernde Ware auf Kosten des Kunden für Schadensfälle insbesondere auf dem Transport versichern, muss dies jedoch nicht.

3. 3. Bei verzögertem Abgang aus dem Lieferwerk ohne Verschulden des Verkäufers geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. 4. Wird der Versand auf Wunsch des BesteIlers/Käufers verzögert, so bezahlt er dem Verkäufer die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages per Monat. Fakturierung und Zahlungstermin bleibt dadurch unberührt.

3.5. Die Versendung erfolgt an die Anschrift, die der Kunde (zuletzt) bekannt gegeben hat. Der Kunde hat AGRIS allfällige Anschriftsänderungen bekannt zu geben, ansonsten erfolgt die Lieferung ohne weitere Haftung von AGRIS auf die zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zustellfähigkeit seiner Anschrift hat der Kunde zu sorgen. Kann die Zustellung aufgrund von Hinderungsgründen in der Sphäre des Kunden nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Nachteile wie insbesondere die Kosten erfolgloser oder mehrfacher Zustellversuche oder einer allfälligen Rücksendung oder die Nichtverwendung der Ware.

4 PREISE

4. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk. Sie gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen, die durch Erhöhung der Produktionskosten, der Einkaufspreise für die Rohware Mehrkosten für Ausstattungsänderungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, der Frachtsätze, Änderung der Valutenkurse, Erhöhung von Zöllen und Steuern sowie sonstiger Spesen hervorgerufen werden.

4. 2. Ein Rücktrittsrecht kann vom BesteIler/Käufer dadurch nicht geltend gemacht werden. Montage- und Installationskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen.

5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, von Bestellungen vor erfolgter Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten, falls ihm die Kreditwürdigkeit des Bestellers/Käufers zweifelhaft erscheint, ohne dass der BesteIler/Käufer auch bei Vorauszahlung einen Anspruch auf Ersatz welcher Art auch immer hat.

6 ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG

Die Zahlungen sind gemäß den im Auftrag schriftlich fixierten Zahlungsbedingungen zu leisten. Ergänzend bzw. wenn solche nicht gesondert vereinbart wurden, gilt folgendes :

6. 1. Nur solche Zahlungen haben Gültigkeit, die unmittelbar an den Verkäufer erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden Anweisungen des BesteIlers/Käufers auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge haben zur Voraussetzung, dass alle älteren Forderungen vorher beglichen sind.

6. 2. Der BesteIler/Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

6. 3. Ist der BesteIler/Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und

a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

b) eine angemessene Lieferfrist in Anspruch nehmen,

c) den ganzen, noch offenen Kaufpreis fällig stellen,

d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über der jeweiligen Bankrate der Österr. Nationalbank verrechnen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

6. 4. Hat nach Ablauf der Nachfrist der BesteIler/Käufer die geschuldete Zahlung oder Leistung nicht erbracht, so kann sich der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der BesteIler/Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung zu leisten sowie alle gerechtfertigten, notwendigen und nützlichen Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem BesteIler/Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.

7 EIGENTUMSVORBEHALT

7. 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen, auch künftige oder bedingte, des Verkäufers gegen den BesteIler/Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen des Verkäufers in einer laufenden Rechnung geführt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7. 2. Bedient sich der BesteIler/Käufer der Vermittlung einer Finanzierungsgesellschaft oder eines Kreditinstitutes, so ist er verpflichtet, diesem Kreditinstitut ausdrücklich davon Mitteilung zu machen, dass dem Verkäufer das Eigentum an der Ware solange zusteht, bis sämtliche Forderungen (Punkt 7.1 .) samt den zwischenzeitlich entstandenen Zinsen und Kosten gezahlt worden sind und Forderungen des Vorbehalts-Käufers/Bestellers aus einem Verkauf an den Verkäufer zu zedieren sind.

7. 3. Soweit die Ware zum Weiterverkauf geliefert wird, gehen alle Forderungen des BesteIlers/Käufers aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits mit dem Abschluß des Kaufvertrages auf den Verkäufer über, und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Der BesteIler/Käufer darf einen Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur dann vornehmen, wenn er

a) gleichzeitig die Kaufpreisforderung im Umfang des beim Verkäufer hierauf noch aushaftenden Betrages an den Verkäufer zediert und die Zession in seinen Büchern anmerkt,

b) bei Barzahlung den Kaufpreis abgesondert für den Verkäufer inne hat.

c) Für den Fall, daß die veräußerte Ware nicht ausschließlich dem Verkäufer gehörende Waren betrifft, erfaßt die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

7. 4. Der BesteIler/Käufer darf die abgetretenen Forderungen einziehen. Der Verkäufer kann diese Befugnis widerrufen, wenn der Käufer eine ihm gegenüber obliegende Verpflichtung nicht pünktlich erfüllt oder wenn Umstände eintreten, welche die Rechte des Verkäufers als gefährdet erscheinen lassen. Die Einziehungsbefugnis des Käufers erlischt ohne weiteres, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn gegen ihn zwangsvollstreckt, wenn er vom Gericht zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse aufgefordert wird oder die Eröffnung eines gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder wenn er sich um einen außergerichtlichen Ausgleich bemüht. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung anzuzeigen, dem Verkäufer die Schuldner und die von ihnen geschuldeten Beträge bekannt zugeben und ihm alle Unterlagen, die er zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung benötigt, auszuhändigen. Wenn die gelieferten Waren Bestandteile werden, erfolgt die Abtretung im Verhältnis ihres Wertes zur Gesamtsache.

7. 5. Der BesteIler/Käufer darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des Geschaftsbetriebes veräußern oder sonstwie weitergeben, be- oder verarbeiten oder mit der Ware anderer Herkunft verbinden. ine Veräußerung ist nur mit der Maßgabe zulässig, dass die Forderungen des Käufers aus dem Veräußerungsgeschäft gem. Pkt. 7.3. auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der BesteIler/Käufer nicht befugt; er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von Zwangsvollstreckmaßnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Im Fall der gerichtlichen Pfändung der Ware hat der Besteller/Käufer dafür Sorge zu tragen, dass im Pfändunsprotokoll angemerkt wird, dass an der gepfändeten Ware Rechte Dritter bestehen. Die durch eine Intervention entstehenden Kosten trägt der Käufer.

7. 6. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Zahlungen Dritter, insbesondere durch Zahlungen von Wechselgiranten nicht aufgehoben. Insoweit gehen die Rechte des Verkäufers auf den Zahlenden über.

8 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1. AGRIS leistet Gewähr, dass die bestellte und überlassene Ware die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat.

8.2. AGRIS leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind (waren). Die Gewährleistung ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen dies das Gesetz vorsieht.

8.3. Will der Kunde gegenüber AGRIS Gewährleistung und Haftung geltend machen oder sonst reklamieren, so hat er AGRIS unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten der Mängel nachweislich schriftlich zu verständigen. Die auf diese Weise unterrichtete AGRIS wird eine Vorprüfung durchführen und kann anschließend den Kunden auffordern, die übersendete Ware oder mangelhafte Teile derselben an AGRIS zu übersenden. AGRIS wird in der Folge die Ware innerhalb angemessener Frist selbst überprüfen oder - insbesondere durch den Lieferanten - überprüfen lassen.

8.4. Ergibt die Überprüfung eine berechtigte Reklamation des Kunden und einen Gewährleistungs- und der Haftungsfall der AGRIS, hat die AGRIS eine Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des fehlenden) durchzuführen oder die mangelhafte Ware oder mangelhafte derselben durch mangelfreie zu ersetzen. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Rechte aus der Gewährleistung die gesetzliche Regelung des § 932 ABGB.

8.5. Gewährleistung und Haftung der AGRIS wird nur dann geleistet, wenn die beanstandete Ware der AGRIS zur Überprüfung übersendet worden ist und die Verbesserung oder der Austausch durch die AGRIS selbst durchgeführt wird. Es sei denn, dass AGRIS diesbezüglich eine andere Weisung erteilt hat. Für Mängelbehebungen durch den Kunden oder von dritten Personen haftet AGRIS nicht.

8. 6. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: schlechter Aufstellung durch den BesteIler/Käufer oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlecht oder ohne schriftliche Zustimmung des Verkaufers ausgeführten Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als den Verkäufer oder dessen Beauftragten, normaler Abnutzung.

8. 7. Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsanspruche. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderung oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

9 SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG

9. 1. Jegliche Schadenersatzansprüche, welche auf leicht fahrlässiges Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, werden ausgeschlossen.

9. 2. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler im Sinne des PHG (BGBI. 99/1988) wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen.

9. 3. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) - insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

10 VORKAUFSRECHT

Der Käufer räumt für den Fall der Liquidation, des Ausgleiches, des Konkurses oder der Schließung des Betriebes dem Verkäufer das Vorkaufsrecht an den Beständen der Erzeugnisse des Verkäufers ein.

11 KOMMISSIONSWARE

Der Kommissionär haftet für Verlust und Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Ware sowie die Folgen unsachgemäßer Lagerung. Auf Kommission oder für Ausstellungen gelieferte Waren dürfen nicht ohne Einverständnis des Verkäufers in Betrieb genommen werden. Auf Probe bestellte Geräte gelten als fix verkauft wenn sie betriebsfähig funktionieren.

12 DATENSCHUTZ

Gemäß § 22 Datenschutzgesetz (DSG) nimmt der Besteller /Käufer zur Kenntnis, dass die in den Auftragsbestätigungen erfassten Daten seines Unternehmens Für geschäftsinterne Zwecke (z. B. Debitoren-Kreditorenbuchhaltung etc.) automationsunterstützt verarbeitet werden.

13 GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT

13.1. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der sachlich zuständige österreichische Gericht in Krems. AGRIS ist berechtigt, aber auch ein anderes Gericht anzurufen, wenn dieses sonst für den Kunden zuständig ist.

13.2. Erfüllungsort ist der Sitz von AGRIS, sohin derzeit 3820 Raabs, Österreich. Dies gilt insbesondere für Lieferungen und Zahlungen und auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

13.3. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

13.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB dem (zwingenden) Gesetz widersprechen, so sind nur diese ganz oder teilweise unwirksam; sie gelten als durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem Vertragszweck am ehesten entsprechen, ansonsten gilt das Gesetz. Der Vertrag insgesamt bleibt auch dann verbindlich, wenn einzelne seiner Bestimmungen unwirksam sind oder werden.

13.5. Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/odr

14. E-COMMERCE, KONSUMENTENSCHUTZ

14.1. Die vorliegenden AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern konzipiert sowie außerhalb des E-Commerce (elektronisch unterstütztes Verkaufen von Waren und Dienstleistungen, insbesondere über das Internet (www-Erklärungen) und im Wege elektronisch übermittelter Erklärungen (E-Mail)). Bei Verwendung des E-Commerce gelten primär die nachstehenden Bestimmungen. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gelten ebenfalls primär die nachstehenden Bestimmungen, ansonsten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, soweit diese zwingend sind, und in weiterer Folge die AGB.

14.2. Der Abschluss eines elektronischen Vertrages kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Kunden und der AGRIS zu Stande. Die Willenserklärung des Kunden erfolgt durch seine Bestellung im elektronischen Weg. AGRIS wird dem Kunden seine Bestellung elektronisch mittels E-Mail bestätigen (Bestellbestätigung). Diese Zugangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme seitens AGRIS. Die Vertragsannahme seitens AGRIS erfolgt durch die Versendung des bestellten Produktes an den Kunden sowie einer Versandbestätigung mittels E-Mail. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Versandbestätigung. Über Produkte, die in der Versandbestätigung nicht aufscheinen, kommt kein Vertrag zu Stande.

14.3. Bei Vertragsabschluss im Rahmen des E-Commerce steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, soferne er Verbraucher ist. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 7 Werktagen auszuüben; erfolgt der Vertragsabschluss zwischen AGRIS und dem Kunden ausschließlich in Deutschland, so beträgt die Frist 14 Tage. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher und bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Für das in dieser Bestimmung geregelte Rücktrittsrecht ist seitens des Kunden keine Begründung erforderlich. Der Kunde hat das Rücktrittsrecht schriftlich (im Wege des E-Mail, Telefax oder durch eingeschriebenen Brief) auszuüben und gleichzeitig die gelieferte Sache auf eigene Kosten zurückzusenden. Für eine Verschlechterung der Sache gegenüber dem gelieferten neuwertigen Zustand haftet der Kunde auch ohne sein Verschulden. Der Kunde wird daher innerhalb der Rücktrittsfrist alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigen und einen nochmaligen Verkauf seitens AGRIS zum gleichen Preis verhindern könnte. AGRIS behält sich vor zusätzliche gesetzliche Ansprüche (z.B. angemessenes Benützungsentgelt, Schadenersatz) geltend zu machen. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind Waren und Leistungen, die nach Kundenspezifikation erbracht worden sind sowie jedenfalls alle Verträge, bei denen schon nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes) das Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist.

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